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Schweiz regelt digitales Erbe nach dem Tod – virtuelles Leben nach dem Tod

Jede Sekunde sterben weltweit drei Facebook-Nutzer. Was ge schieht mit ihrem Account? Oder: Sie haben zum Beispiel einen Online-Versand. Nach Ihrem Tod können zum Teil nicht einmal Ihre erbberechtigten Hinterbliebenen auf die Benutzerkonten zugreifen. Dies will nun Nationalrat Jean Christophe Schwaab ändern. Die Schweizer Regierung wird den rechtlichen Umgang mit dem virtuellen Vermächtnis von Personen im Internet prüfen.
Übrigens: Der Tod muss nicht das Ende sein, es gibt ein virtuelles Leben danach. Ob das wirklich wünschenswert ist, sagt Gerd Leonhard hier.

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